Durchgestrichene Hakenkreuze

Am 8. März soll der Bundesgerichtshof entscheiden, ob es erlaubt ist, mit durchgestrichenen Hakenkreuzen gegen rechte Umtriebe zu protestieren. Baden-Württembergs Justizminister Goll meint, um Nazis zu bekämpfen, brauche man ja nicht deren Symbole, auch nicht, wenn diese als Anti-Symbole verfremdet worden sind (Stuttgarter Zeitung, heute). Dieses häufig gehörte Argument scheint mir irgendwie völlig an der Sache vorbeizugehen. Weder benutzen heutige Nazis (Neonazis) das Hakenkreuz öffentlich besonders häufig – das verhindert die (möglicherweise) sinnvolle Anwendung von § 86a StGB – noch ist das durchgestrichene Hakenkreuz primär als Kritik an den Original-Nazis zu verstehen. Zumindest ich verstehe den beliebten Button so: „Keinen Fußbreit den heutigen Rechtsradikalen“, denn dass es um die heutigen geht, impliziert die Verwendung als Button o.Ä., man protestiert in dieser Form ja nicht gegen Historisches, „denn“, und das ist nicht unbedingt selbstverständlich, „sie sind denen zuzuordnen, die hier vor 70 Jahren abertausende Fahnen mit diesem Symbol schwangen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert